Ratenkredit
Beim Ratenkredit spielen die Zinsen eine wichtige Rolle. Aus diesem Grunde sollten Kunden, die einen Ratenkredit beantragen möchten, die Bedingungen der verschiedenen Anbieter und Banken gründlich vergleichen, denn sie variieren erheblich von Anbiter zu Anbieter bzw. von Bank zu Bank. Auch die Bearbeitungsgebühren können sehr verschieden sein, sie reichen von 1-3% der Kreditsumme.
Bei einem Vergleich von Ratenkrediten sollte man in jedem Fall auf den effektiven Jahreszins achten. Durch ihn ist es möglich, nicht nur den Nominalzins zu erkennen, sondern auch die wirklichen Kosten, die der Kredit im Endeffekt hervorruft.
Ratenkredite können am besten im Internet verglichen werden. Ein seriöser Kreditvergleich enthält übersichtlich die Bedingungen und Besonderheiten der verschiedenen Anbieter und Banken.
Kosten bei einem Ratenkredit:
Die Kosten können bei einem Ratenkredit nicht immer pauschal ermittelt werden, da sie aus verschiedenen Gebühren und selbstverständlich den Zinsen bestehen. Wie schon oben erwähnt, beim Vergleich von Ratenkrediten immer zuerst den effektiven Jahreszins betrachten, denn dieser informiert über die wirklichen Kosten des Kredites. Nach der Preisangabenverordnung sollten alle Banken diese Zinsen angeben, um die Übersichtlichkeit für die Kunden auf den sonst häufig unübersichtlichen Kreditanträgen zu sichern.
Die wichtigsten Kosten des Ratenkredites bilden die Zinsen, die schon bei Abschluss des Kreditvertrages für die ganze Laufzeit kalkuliert werden und auf den Kreditbetrag aufgeschlagen. Findet eine vorzeitige Ablösung des Kredites statt, werden die übrig gebliebenen Zinsen dann natürlich dem Kunden zurückgezahlt.
Mit einem Ratenkredit kann man fast alle Wünsche verwirklichen. Bei der Beantragung eines Ratenkredites muss man jedoch einige Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel sollte man über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. So empfiehlt sich der Ratenkredit vor allem für Beamte, Angestellte, Arbeiter und Berufssoldaten. Zum Nachweis des Nettoeinkommens benötigt man noch die letzten drei Gehaltsnachweise. Im Grunde haben auch Rentner die Möglichkeit einen Ratenkredit zu beantragen, denn auch sie verfügen über monatlich ausgezahlte feste Beträge. Hier ist zum Nachweis des Einkommens der Rentenbescheid erforderlich. Zwar haben prinzipiell auch Auszubildende oder Zivildienstleistende die Möglichkeit einen Ratenkredit zu beantragen, ihr Einkommen wird aber sicher nicht genug, um die Kreditraten und die von der Bank verlangten Lebenshaltungskosten - wenigstens 650 Euro - decken zu können.
Bei der Auswahl eines Ratenkredites sind folgende Punkte zu beachten:Höhe des effektiven Jahreszins; Ist es Sondertilgung möglich?; Entstehen noch zusätzliche Kosten für den Ratenkredit?; Freiwillige Restschuldversicherung?; Der Ratenkredit sollte mit passender Laufzeit entsprechend der finanziellen Situation gewählt werden; Was geschieht bei finanziellen Problemen? Wer Hilfestellungen benötigt, der findet hier Bon-Kredit Erfahrungsberichte.